Staplerschein in der Tasche – und jetzt einfach losfahren?
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14. Oktober 20264 Minuten

Sander erklärts

Staplerschein in der Tasche – und jetzt einfach losfahren?

„Staplerschein und Fahrauftrag, bitte!“ Moment mal: Fahrauftrag? Reicht der Staplerschein nicht? Genau hier gibt es in vielen Unternehmen noch Fragezeichen. Denn wer einen Gabelstapler fahren möchte, braucht in der Regel mehr als nur den sogenannten Staplerschein. Je nachdem, wo der Stapler eingesetzt wird, kommen unterschiedliche Voraussetzungen dazu. Wir schauen uns an, was Staplerfahrer wirklich brauchen – und warum der Staplerschein allein noch keine freie Fahrt bedeutet.

Was ist der Staplerschein überhaupt?

Was ist der Staplerschein überhaupt?

Mit dem umgangssprachlichen „Staplerschein“ ist der Nachweis gemeint, dass eine Person für das sichere Führen eines Flurförderzeugs mit Fahrersitz oder Fahrerstand qualifiziert wurde.Die Ausbildung vermittelt unter anderem Kenntnisse über die Bedienung des Staplers, die Standsicherheit, Lasten, Fahrbetrieb und mögliche Gefahren. Eine Qualifizierung nach dem DGUV Grundsatz 308-001 bildet dafür die übliche Grundlage.

Warum brauche ich trotzdem einen Fahrauftrag?

Weil Qualifikation und Beauftragung zwei unterschiedliche Dinge sind.

Wer einen Staplerschein besitzt, hat die notwendige Ausbildung absolviert. Bevor die Person einen Gabelstapler im Unternehmen selbstständig fahren darf, muss sie zusätzlich vom Arbeitgeber dafür beauftragt werden.

Bei Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand ist diese Beauftragung nach § 7 DGUV Vorschrift 68 schriftlich erforderlich. Die aktuelle TRBS 1116 sieht ebenfalls eine nachvollziehbare Dokumentation der Beauftragung vor.

Oder noch einfacher:

Der Staplerschein bestätigt, dass Sie es können.

Der Fahrauftrag bestätigt, dass Sie es im jeweiligen Unternehmen auch dürfen.

Muss der Fahrauftrag wirklich schriftlich sein?

Ja, bei klassischen Gabelstaplern mit Fahrersitz oder Fahrerstand.Die Beauftragung muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Das kann beispielsweise über einen Fahrerausweis oder ein entsprechendes Formular erfolgen. Auch eine nachvollziehbare elektronische Dokumentation ist möglich.Eine mündliche Aussage wie „Du hast doch einen Staplerschein, fahr einfach“ reicht dagegen nicht aus.

Was muss der Arbeitgeber vor der Beauftragung beachten?

Der Unternehmer muss sich davon überzeugen, dass der Fahrer für die vorgesehene Tätigkeit geeignet, ausgebildet und befähigt ist.Dazu gehört auch, dass die Person mit den betrieblichen Besonderheiten vertraut ist.

Dazu gehören z-B.:

enge Fahrwege

Fußgängerverkehr

Rampen und Steigungen

unterschiedliche Staplertypen

spezielle Anbaugeräte

besondere Lasten oder Einsatzbedingungen

Gilt mein Staplerschein auch beim Arbeitgeberwechsel?

Der Fahrauftrag ist immer an das jeweilige Unternehmen beziehungsweise den konkreten betrieblichen Einsatz gebunden.Wechselt ein Staplerfahrer den Arbeitgeber, braucht er deshalb beim neuen Unternehmen auch eine entsprechende Beauftragung. Außerdem muss er mit den dort eingesetzten Fahrzeugen und den betrieblichen Gegebenheiten vertraut gemacht werden.Der Staplerschein „wandert“ also mit – der Fahrauftrag nicht.

Was ist mit anderen Flurförderzeugen?

Bei Geräten wie beispielsweise Hochhubwagen, Niederhubwagen oder anderen Flurförderzeugen kommt es darauf an, welches Fahrzeug konkret eingesetzt wird und ob es sich um ein Flurförderzeug mit Fahrersitz oder Fahrerstand handelt.Für die jeweiligen Fahrzeuge gelten unterschiedliche Anforderungen an Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung.Deshalb sollte vor dem Einsatz immer geklärt werden: Welches Fahrzeug wird gefahren und welche Voraussetzungen gelten dafür?

Was braucht ein Staplerfahrer?

1. Qualifikation
Der Fahrer muss entsprechend ausgebildet und befähigt sein.
2. Einweisung & Unterweisung
Er muss mit dem konkreten Fahrzeug und den Bedingungen im Betrieb vertraut sein.
3. Beauftragung
Der Arbeitgeber muss ihn zum selbstständigen Fahren beauftragen und das dokumentieren.

Häufige Fragen

Am einfachsten lässt sich der Unterschied so merken:Staplerschein:
Er weist die Qualifikation zum sicheren Bedienen des Gabelstaplers nach.
Fahrauftrag:
Er ist die betriebliche Erlaubnis des Unternehmens, den Stapler selbstständig zu führen.
Führerschein:
Er kann zusätzlich erforderlich werden, wenn der Stapler im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs ist. Welche Fahrerlaubnis benötigt wird, hängt unter anderem von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit und dem konkreten Fahrzeug ab.
Diese drei Dinge erfüllen also völlig unterschiedliche Funktionen.

Noch offene Fragen?

Wir unterstützen Unternehmen rund um die sichere Bedienung von Flurförderzeugen – von der Qualifizierung über die betriebliche Unterweisung bis zu Schulungen für unterschiedliche Fahrzeugtypen.

Uwe Hübler
AnsprechpartnerUwe HüblerFahrlehrer

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